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„Der Mensch soll bei uns durch die Art und Weise, wie wir miteinander umgehen, spüren,
dass er anerkannt, angenommen und in seiner Persönlichkeit unterstützt wird.
Dazu gehören auch der Schutz der uns anvertrauten Kinder und schutzbedürftigen Personen,
insbesondere ein aktiver Schutz vor sexualisierter und anderer Gewalt sowie
die bewusste Gestaltung sicherer Räume.“ (3. Grundsatz der St. Hildegardishaus gGmbH)
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Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
Die gesunde und sichere Entwicklung und das Wohl der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sind uns ein elementares Anliegen und die Motivation unseres Handelns. Es ist unser Ziel, am Aufbau einer Kultur der Achtsamkeit zu wirken, die die körperliche und psychische Unversehrtheit der uns anvertrauten Menschen in den Mittelpunkt stellt. Dies sollen die Kinder, Jugendlichen und Familien spüren. Wir tragen ihnen gegenüber eine gemeinsame Verantwortung, die wir wahrnehmen, indem wir genau hinsehen, kritisch wahrgenommene Situationen klar benennen und Veränderungen zum Schutz vor jeglicher Gewalt (physische, psychische und sexualisierte Gewalt) ermöglichen.
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Die Kinder- und Jugendhilfe St. Hildegard – Einrichtungsleitung und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – verpflichten sich, auf der Grundlage dieses Schutzkonzeptes und den gesetzlichen Grundlagen, zu handeln.
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