Pflegefamilien

  • Unser Bereich der Pflegefamilien umfasst sowohl Sozialpädagogische Pflegefamilien als auch Bereitschaftspflegefamilien. Durch unsere Fachberaterinnen wird die intensive Unterstützung und Begleitung der Familien und der Pflegekinder gewährleistet. Gesetzliche Grundlage ist § 33 SGB VIII. Im Satz 2 heißt es: Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.

    Wir suchen Familien, die entweder als Sozialpädagogische Pflegefamilie oder als Bereitschaftspflegefamilie bei unserem Träger tätig werden möchten und den Wunsch haben, ein oder zwei Kinder in ihren Haushalt aufzunehmen.

  • Bereichsleitung ambulante Hilfen 2
    Joachim Cohausz
    Tel.: 06721 – 931 228
    j.cohausz@st-hildegard.org

error: